Mietrecht

 

Unsere Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.

 

Häufige Aspekte für Mieter sind hier Mietzins (-höhe), Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz. 

 

Für den Vermieter sind die Fragen nach Erhöhungsmöglichkeiten bezüglich des Mietzins oder auch der Betriebskostenpauschale ebenso wichtig, wie die Klärung ob Investitionen in sein Mietobjekt auch auf seine Mieter umlegbar sind und was er dabei zu beachten hat.

 

 

Aktuelle Gesetzgebung: Ein modernes Mietrecht für mehr Klimaschutz

 

 

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. Was am Ende übrig bleibt, wird sich zeigen. Der Entwurf betrifft vier Regelungskomplexe: Die energetische Modernisierung von Wohnraum, die Förderung des Contracting, die Bekämpfung des Mietnomadentums und den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

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© Rechtsanwalt Manfred Schneider