Grundlagen der Anwaltsvergütung

 

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)  oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

 

Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich.

 

Dabei sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

 

 

Gesetzliche Gebühren

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis.

 

Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.

 

Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quer-subventionierung gewährleistet werden.

 

Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskam-mer www.brak.de .

 

Verfahrenskostenhilfe

 

Seit Anfang 2009 heißt die bis dahin bekannte Prozeßkostenhilfe nunmehr Verfahrenskostenhilfe (VKH). Dies ist eine staatliche Hilfe im Falle dass Sie die Anwalts- und Gerichtskosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

 

Ob sie überhaupt nichts bezahlen müssten oder ob Sie bei Bewilligung der VKH bis zu 48 Monatsraten abbezahlen müssen, können Sie hier mit Hilfe eines Rechners Verfahrenskostenhilfe  ermitteln. 

 

 

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren?

 

Rufen Sie uns an unter +49 8196 931535 in Pürgen an oder schreiben Sie uns eine e-mail an info@rechtsanwalt-landsberg.com.

 

 

 

 

 

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© Rechtsanwalt Manfred Schneider